ctt Reha

Wieder gut im Leben.

Vor Ihrer Reha

Ihre Anreise sollte zwischen 08:00 – 10:00 Uhr erfolgen.

Sollten Sie mit dem eigenen PKW anreisen, parken Sie bitte auf einem der rund 200 kostenlosen Parkplätze hinter unserem Haus. Orientieren Sie sich hierzu an der Rheingrafenstraße Nr. 60, die Zufahrt zu unseren Parkplätzen folgt nahegelegen. 

Die Stellfläche ist für Wohnmobile nicht gestattet. Hier bitten wir Sie, auf den kostenfreien öffentlichen Parkplätzen vor dem Klinikgelände zu parken. 

Patienten, die ihre Kostenzusage über den Rententräger genehmigt bekommen haben, erhalten ihren Reisekostengutschein für die Reise mit der Deutschen Bahn AG zusammen mit dem Einladungsschreiben. Es ist erforderlich, die Fragen aus dem Reisekostengutschein eigenständig und vollständig zu beantworten und umgehend mit der Post an: DB Dialog, Solmsstr. 71, 60486 Frankfurt, zu senden. Patienten, die ihre Kostenzusage über die Krankenkasse erhalten haben, rechnen die Reisekosten eigenständig mit dieser ab. Um kostenlos vom Bahnhof Bad Kreuznach an unsere Klinik zu gelangen, steht Ihnen ein kostenloser Taxigutschein zur Verfügung. Hierfür senden Sie uns einfach eine E-Mail an patientenmanagement.krz@ctt-reha.de. Sie erhalten zeitnah einen Gutschein in digitaler Form, den Sie in ausgedruckter Form dem Taxifahrer vorlegen.
  • Patienten die ihre Kostenzusage über den Rententräger genehmigt bekommen haben, können die Reisekosten bei uns vor Ort abrechnen, oder im Anschluss der Rehabilitation direkt über den Leistungsträger.
  • Patienten die ihre Kostenzusage über die Krankenkasse erhalten haben, rechnen die Reisekosten eigenständig mit dieser ab.
Liegen Erkrankungen oder Nahrungsunverträglichkeiten vor, die eine besondere Ernährungsform notwendig machen, bitten wir Sie dies im Vorfeld anzumelden und mit einer ärztlichen Bescheinigung oder Allergiepass bei der ärztlichen Aufnahmeuntersuchung zu belegen.
  • Bitte bringen Sie alle Medikamente, die Sie gegenwärtig einnehmen, für die Dauer des
    Aufenthaltes in ausreichender Menge mit. Diese erhalten Sie vorab durch Ihren Haus- oder Facharzt.
  • Vorbefunde und Arztberichte, die Sie besitzen, bringen Sie bitte ebenfalls mit. Damit erhalten
    wir ein möglichst umfassendes Bild von Ihrer gesundheitlichen Situation und können Doppel-
    untersuchungen vermeiden.
  • Für evtl. während der Rehabilitation auftretende Erkrankungen, die das Hinzuziehen
    klinikfremder Ärzte erforderlich machen, bringen Sie bitte Ihre Krankenversicherungskarte mit.
  • Krankenversicherungskarte
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Impfpass
  • Medikamente, die Sie regelmäßig oder bei Bedarf einnehmen
  • Regenbekleidung Sportbekleidung (evtl. Sportbrille)
  • Werkkleidung für Ergo- und Kunsttherapie feste Hallensportschuhe
  •  Laufschuhe, Wanderschuhe
  • Badebekleidung,
  • Bademantel und Badetücher
  • ein kleines Kissen
  • Wollsocken für Entspannungsübungen
  • Wecker und Fön
  • Hygieneartikel (Seife, Zahnpasta, Duschgel etc.)

Weitere Informationen zur ganztägig ambulanten Reha

Ihnen ist von Ihrem Leistungsträger eine teilstationäre Rehabilitationsmaßnahme bewilligt worden. Im Folgenden finden Sie weitere wichtige Punkte die für Ihre ganztätig ambulante Reha zustätzlich wichtig sind.

Hierbei handelt es sich um eine sogenannte ganztägig ambulante oder teilstationäre Rehabilitation, zu der Sie von montags bis freitags zwischen 8:00 Uhr und 17:00 Uhr in unserer Klinik anwesend sind.

Abends, nachts und an den Wochenenden halten Sie sich zu Hause auf, Frühstück und Abendessen nehmen Sie ebenfalls zu Hause ein. Das Mittagessen erhalten Sie, wie alle anderen Patienten, in unserer Klinik. Das therapeutische Angebot für die teilstationären Patienten ist identisch mit dem für die vollstationäre Rehabilitation vorgesehenen Therapieprogramm. Diese therapeutischen Veranstaltungen und Maßnahmen finden von montags bis freitags zwischen 8:00 Uhr und 17:00 Uhr statt. In dieser Zeit müssen Sie in der Klinik anwesend sein. Auch die Zeit, in der Sie nicht von uns fest eingeplant sind, werden Sie für die Umsetzung der Rehabilitationsziele benötigen.

Wenn es Ihnen möglich ist, sollten Sie auch samstagvormittags zur Stationsaktivität in die Klinik kommen. Hierzu sind Sie herzlich eingeladen. Wenn dies aus bestimmten Gründen nicht möglich ist, wird diese Veranstaltung für Sie leider entfallen. Da dies ein freiwlliges Angebot ist, können für samstags keine Fahrtkosten erstattet werden. 

  • Medizinische Befunde und Untersuchungsergebnisse
  • Ggf. Entlassungsberichte von vorhergehenden stationären Aufenthalten, Arztberichte
  • Krankenversicherungskarte
  • Regenbekleidung
  • Sportbekleidung (evtl. Sportbrille)
  • Feste Hallensportschuhe, Laufschuhe, Wanderschuhe
  • Badebekleidung, Bademantel und Badetuch
  • Wollsocken für Entspannungsübungen
Patienten, die über die Deutsche Rentenversicherung als Leistungsträger zu uns kommen, erhalten die Fahrtkosten am Ende der Rehabilitation durch uns erstattet. Hierzu ist eine tägliche Anmeldung an der Rezeption von Montag bis Freitag notwendig.
Für jeden teilstationären Patienten steht neben dem Aufenthaltsraum ein Spind zur Verfügung, in dem Sie Ihre persönlichen Gegenstände und Wertsachen sowie Kleidungsstücke und Schuhe einschließen können.

Für die teilstationären Patienten steht ein gesonderter Aufenthaltsraum mit Ruheliegen und Schreibtischen zur Verfügung. In unmittelbarer Nähe dieses Aufenthaltsraumes gibt es Duschmöglichkeiten und Toiletten.

Auf jeder Station steht Ihnen ein Stationswohnzimmer zur Verfügung, in dem Sie sich in der therapiefreien Zeit aufhalten können und eingeladen sind, mit den Mitpatienten Ihrer Station in Kontakt zu treten. Es gibt außerdem eine Cafeteria im Bereich des Foyers, in der ein Aufenthalt ebenfalls möglich ist.

Ihr Weg zu uns

Anmeldung und Aufnahme in unserer Fachklinik

Damit Sie sich in unserer Fachkinik in Bad Kreuznach schnell und gut zurechtfinden, haben wir alle wichtigen Informationen für Ihren Aufenthalt bei uns zusammengestellt. Falls Sie darüber hinaus Fragen haben sollten, kontaktieren Sie uns gerne.

Patientenmanagement

Montag bis Donnerstag: 07:30 bis 15:30 Uhr
Freitag: 07:30 bis 14:00 Uhr

Sie sprechen mit Ihrem Haus- oder Facharzt über eine Therapie in einer psychosomatischen Fachklinik und kommen überein, dass eine solche Behandlung für Sie sinnvoll, notwendig und erfolgversprechend ist.

Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn schwere Beeinträchtigungen Ihrer Leistungsfähigkeit vorhanden sind oder einzutreten drohen, wenn wiederkehrend oder länger Arbeitsunfähigkeit besteht, wenn eine ambulante Therapie nicht möglich oder ausgeschöpft ist oder eine Behandlung in einer Klinik erforderlich ist.

Wichtig: Sie füllen einen Antrag auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation aus und nennen das St. Franziska-Stift als die von Ihnen gewünschte Klinik.

Ihr Hausarzt erstellt einen ärztlichen Befundbericht zu Ihrem Antrag verweist auf unsere Klinik als geeignete Behandlungseinrichtung. Sind Sie privat krankenversichert und beihilfeberechtigt, stellt Ihnen Ihr Arzt eine Notwendigkeitsbescheinigung für eine Krankenhausbehandlung oder eine Rehabilitationsmaßnahme in unserem Hause aus.

Sie wenden sich mit diesen Unterlagen direkt an Ihren Rentenversicherungsträger oder zur Prüfung an Ihre Krankenkasse. Besteht keine Leistungspflicht des Rentenversicherungsträgers, übernimmt die gesetzliche oder private Krankenversicherung unter bestimmten Bedingungen eine Rehabilitationsmaßnahme. Sind Sie privat krankenversichert und beihilfeberechtigt und hat Ihr Arzt die Notwendigkeit einer Krankenhausbehandlung festgestellt, sind Krankenkasse und Beihilfestelle zuständig und Sie reichen Ihre Unterlagen mit einem Antrag auf Kostenübernahme dort ein.

Der Rentenversicherungsträger oder Ihre Krankenkasse teilen Ihnen die Bewilligung der Rehabilitationsmaßnahme bzw. die Kostenübernahme für eine Krankenhausbehandlung mit und informieren Sie, in welcher Klinik die Behandlung durchgeführt werden soll. Zeitgleich erhält die Klinik eine Mitteilung über die Kostenübernahme. Bei privat Krankenversicherten und Beihilfeberechtigten erhalten nur diese eine Mitteilung über die Kostenübernahme zur Vorlage bei der Klinik.

Wichtig!

Wenn Sie einer anderen Klinik zugewiesen worden sind und damit nicht einverstanden sind, können Sie Widerspruch einlegen und die Durchführung der Behandlung in unserer Klinik beantragen.

Hat uns der Rentenversicherungsträger oder die gesetzliche Krankenkasse über die Bewilligung informiert, laden wir Sie zur Behandlung in unserem Hause ein und schlagen Ihnen einem Termin zur Aufnahme vor. Sie bestätigen diesen Termin und die Rehabilitationsmaßnahme kann dann beginnen. Wenn Ihnen der genannte Termin nicht paßt, können Sie mit uns ein anderes Aufnahmedatum vereinbaren.

Wenn Ihnen Ihre private Krankenversicherung oder Beihilfestelle eine Krankenhausbehandlung oder eine Rehabilitationsmaßnahme in unserer Klinik bewilligt hat, teilen Sie uns dies mit und sprechen einen Aufnahmetermin ab.

Für Patienten:

  • Antrag auf medizinische Rehabilitation – G 0100
  • Antrag auf medizinische Rehabilitation – G 0110
  • Selbsteinschätzungsbogen – G 0115

Für den Arzt:

  • Ärztlicher Befundbericht der DRV
  • Service-Seite für niedergelassene Ärzte