ctt Reha

Wieder gut im Leben.

Hinweisgeber / Lieferkettensorgfaltspflicht

Startseite » Hinweisgeber/Lieferkettensorgfaltspflicht

Hinweisgeberschutzgesetz

Es ist der ctt Reha ein hohes Anliegen, Fehlverhalten offenzulegen und zu unterbinden. Über unser Hinweisgeberschutzsystem ist die Möglichkeit gegeben, Meldungen über Verstöße gegen Gesetze, Verordnungen und Richtlinien in der ctt abzugeben. Hierfür steht ein interner digitaler Meldekanal zur Verfügung. Er wird von der Caritas Dienstleistungsgenossenschaft Paderborn eG (cdg) betrieben. Der Meldekanal sowie der Betrieb durch die cdg gewährleisten den Schutz der Vertraulichkeit der Identität des Hinweisgebers.

Daneben besteht die Möglichkeit, entsprechende Meldungen – ebenfalls unter strikter Wahrung der Vertraulichkeit – telefonisch unter der Nummer 05251 889 – 0128 zu melden, oder schriftlich per E-Mail an Tobias.Bartholomaeus@caritas-cdg.de bzw. per Briefpost an Caritas Dienstleistungs- und Einkaufsgenossenschaft im Erzbistum Paderborn eG, z.Hd. Herrn Tobias Bartholomäus, Uhlenstraße 7, 33098 Paderborn, abzugeben.

Meldesystem

Wenn Sie den digitalen Meldekanal nutzen möchten, können Sie diesen unter dem folgenden Link aufrufen:

Meldekanal Hinweisgeberschutzgesetz

Wichtige Informationen: Hinweisgeberschutzgesetz

Anhand dieses Informationsschreibens möchten wir Sie darüber aufklären, unter welchen Bedingungen ein Hinweis bzw. Hinweisgebende unter das Hinweisgeberschutzgesetz fallen, durch welche Maßnahmen Sie geschützt werden und welcher Ablauf bei Meldungen erfolgt:

Wichtige Informationen: Hinweisgeberschutzgesetz (PDF-Dokument)

Lieferkettenschutzgesetz

Die ctt Reha-Fachkliniken GmbH (ctt Reha) ist sich ihrer unternehmerischen Verantwortung zur Achtung der Menschenrechte bewusst. Daher bekennt sich die ctt Reha im Einklang mit dem Unternehmensleitbild und dem Verhaltenskodex dazu, Menschenrechte im eigenen Geschäftsbereich zu achten und sich dafür einzusetzen, dass die unmittelbaren Zulieferer die Menschenrechte beachten und einhalten.
Auf dieser Seite finden Sie unsere Grundsatzerklärung sowie Informationen zu unserer beauftragten Person für Menschenrechte sowie unserem Meldesystem gemäß Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG).

Grundsatzerklärung

Unsere vollständige Grundsatzerklärung finden Sie hier als PDF-Dokument.

Menschenrechtsbeauftrager

Carlos Graf

Meldesystem

Sollte Ihnen etwas aufgefallen sein, das nicht mit unserer Grundsatzerklärung konform ist, möchten wir entsprechende Maßnahmen zur Verbesserung einleiten. Hinweise auf Verstöße können Sie uns über diesen Link mitteilen:

Meldekanal Lieferkettenschutzgesetz

Verfahrensordnung

Die Verfahrensordnung für das Beschwerdeverfahren gemäß § 8 LkSG finden Sie hier als PDF-Dokument.