ctt Reha

Wieder gut im Leben.

Informationen zu aktuellen Corona-Schutzmaßnahmen

Nach drei Jahren Pandemie, Regeln und Vorschriften läuft die Corona-Schutzverordnung im Rheinland-Pfalz aus. Seit dem 1. März 2023 gelten nur noch ganz wenige Einschränkungen an der Edith-Stein-Fachklinik.

Für unsere Patienten und Mitarbeitenden entfällt die Test- und Maskenpflicht. Wer sich allerdings noch schützen möchte, darf selbstverständlich weiterhin eine Maske tragen. Patienten, die während ihres Aufenthaltes in unserer Reha-Klinik Covid-Symptome aufweisen werden weiterhin getestet.

 Für unsere Besucher gilt weiterhin das Tragen einer FFP2-Maske während ihres Aufenthaltes in unserem Klinikgebäude. Die Vorlage eines negativen Testergebnisses ist nicht mehr erforderlich. Die Einschränkungen zur Besuchszeit sind ebenfalls aufgehoben. 

Wir nehmen Rehabilitanden für die stationäre sowie teilstationäre Anschlussheilbehandlung und Rehabilitation auf. Nicht aufnehmen können wir Rehabilitanden, die vor der Anreise über Atemwegsinfekte oder Erkältungssymptome klagen sowie Personen, die aus einem Risikogebiet kommen. In diesem Fall bitten wir um telefonische Information unter 06343 949-944.

Eine Verpflichtung zum sofortigen Antritt der Rehabilitationsleistung besteht angesichts der besonderen Umstände im Zusammenhang mit dem Coronavirus nicht. Daher versuchen wir den Wünschen von Rehabilitanden nach einer Verschiebung ihres Aufnahmetermins nach Möglichkeit zu entsprechen. In Folge der Corona-Pandemie ist die Verschiebung des Reha-Beginns bis zu 9 Monaten unproblematisch.

Abschließend kann die Frage einer Verschiebung Ihrer Rehabilitationsmaßnahme nur Ihr Leistungsträger beantworten.

Wurden Sie von Ihrer Krankenkasse oder der Agentur für Arbeit zur Antragstellung aufgefordert, müssen Sie zuvor mit diesen über Ihren Antrag auf Verschiebung des Reha-Beginns sprechen.

In dieser besonderen Situation müssen Sie einen formlosen Antrag bei Ihrer Rentenversicherung stellen.

Unsere Patientenverwaltung wird mit Ihnen einen neuen Aufnahmetermin vereinbaren.

Dem Wunsch von Rehabilitanden nach Abbruch einer bereits begonnenen Rehabilitation wird nach Möglichkeit entsprochen.

Es besteht die Möglichkeit, die Rehabilitation zu einem späteren Zeitpunkt fortzusetzen, zu wiederholen oder neu zu beantragen (sogenannte Ersatz-Rehabilitation).

Für die Beantragung einer erneuten Leistung zur medizinischen Rehabilitation hat die Deutsche Rentenversicherung einen Kurzantrag (Formular G0101) zur bundesweiten Verwendung entwickelt, der in unserer Klinik vorliegt. Sofern die Notwendigkeit einer erneuten, vollständigen Durchführung der vorzeitig beendeten Rehabilitation gesehen wird, händigen wir Ihnen diesen Kurzantrag aus.

Die Rehabilitanden erhalten während ihres Aufenthaltes in unserer Reha-Fachklinik alle erforderlichen Therapien.

Die Teilnehmerzahl in der Gruppentherapie haben wir reduziert und führen diese nur noch in angemessener Anzahl und entsprechender Raumgröße durch.

Haben Sie einen neuen Aufnahmetermin von uns erhalten, nehmen wir rechtzeitig vor Reha-Beginn schriftlich oder telefonisch Kontakt mit Ihnen auf.

Die Edith-Stein-Fachklinik ist auf eine mögliche Pandemie vorbereitet, dafür existieren entsprechende Pandemiepläne, die das genaue Prozedere für die Reha-Fachklinik vorgeben. Unser medizinisches und pflegerisches Personal ist nach einem Hygieneplan auf Grundlage der Richtlinien des Robert-Koch-Instituts (RKI) eingewiesen.

Das Direktorium und die hygienebeauftragten Mitarbeiter schätzen die aktuelle Lage regelmäßig ein, sind ständig mit aktuellen Informationen versorgt und im Gespräch mit Gesundheitsamt und ortsansässigen Krankenhäusern und Verantwortlichen des Gesundheitssystems.

Weisen Sie selbst oder andere Rehabilitanden während des Aufenthaltes in unserer Klinik Krankheitssymptome auf, entscheidet die Einrichtungsleitung in Abstimmung mit den örtlichen Gesundheitsbehörden über die Fortsetzung der Rehabilitation.

Alle wichtigen Informationen, Links und Hinweise haben wir hier für Sie zusammengestellt:

Das Virus trägt den Namen Sars-COV-2

Die Erkrankung trägt den Namen COVID-19

Wie können Sie sich mit dem Coronavirus anstecken?
Die Ansteckung passiert über Tröpfcheninfektion, also über Husten oder Niesen, nicht über andere Körpersekrete, etwa den Stuhlgang. Der Unterschied zur Influenza (Grippe) ist durch zwei Dinge gekennzeichnet: Zum einen die Inkubationszeit, die bei der Influenza ein bis zwei Tage beträgt, beim Coronavirus 2 bis 14 Tage. Zudem fehlt bei einer Coronainfektion der Schnupfen, da der Erreger eher die unteren Atemwege betrifft.

Wie können Sie sich vor dem Virus schützen?
Am wichtigsten ist die Einhaltung der allgemeinen Hygieneregeln. Das hilft übrigens nicht nur bei Coronavirus, sondern auch bei der derzeit in Deutschland grassierenden Influenza. Dazu gehören:

  • Regelmäßiges und sorgfältiges Händewaschen
  • Niesen in die Ellenbeuge oder ins Taschentuch – nicht in den freien Raum
  • Taschentücher nur einmal benutzen
  • Abstand zu möglich Erkrankten halten

Welche Krankheitszeichen/Symptome treten nach einer Ansteckung auf?
Die Krankheitszeichen bieten das breite Bild einer harmlosen Erkältung bis hin zu einer schwerwiegenden Lungenentzündung. Frühsymptome können Fieber, Husten und Atemnot sein.

Was können Sie tun, wenn Sie befürchten, sich angesteckt zu haben?
Wenn Sie sich krank fühlen oder grippale Symptome haben, sollten Sie nicht arbeiten gehen, allein schon, um andere nicht anzustecken. Zur Abklärung können Sie einen Arzt oder das für Sie zuständige Gesundheitsamt kontaktieren. Bitte tun Sie dies zunächst nur telefonisch. Die weitere Abklärung wird durch den Arzt oder das Gesundheitsamt organisiert, sofern dies erforderlich ist.

Wo sind aktuelle Informationen zu finden?
Da die Informationen sich sehr schnell ändern, finden Sie hier die Links zu den relevanten Seiten, die sehr regelmäßig aktualisiert werden.

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